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Errichtung und Anzeige eines Vereines.
Auf diesen Seiten wollen wir Euch behilflich sein bei der Errichtung eines Vereins.
Ihr findet hier die notwendigen Formulare und auch Musterformulare als Ausfüllhilfe. Beachtet aber, dass es nur Beispiele sind und einiges auch anders formuliert werden kann.
Im Allgemeinen reichen die Beispiele aber aus.
Die Formulare gibt es weiter unten zum Download.
Die Originale und weitere Informationen gibt es auch hier:
www.help.gv.at
Allgemeine Informationen.
Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen:
Die Errichtung und die Entstehung des Vereins.
Ein Verein wird durch die Vereinbarung von Statuten (Gründungsvereinbarung) errichtet.
Die Gründer bzw. Gründerinnen oder die bereits bestellten organschaftlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen müssen die Errichtung des Vereins der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen.
Anschließend prüft die Behörde die Statuten auf ihre Gesetzeskonformität.
Bei positivem Abschluss des Prüfungsverfahrens darf der Verein seine Tätigkeit aufnehmen (Entstehung des Vereins).
Voraussetzungen.
Für die Errichtung eines Vereins ist die Vereinbarung von Statuten (Gründungsvereinbarung) durch mindestens zwei Personen erforderlich.
Die Statuten müssen grundsätzlich klar formuliert und in deutscher Sprache abgefasst sein.
Folgende Punkte müssen in den Statuten enthalten sein:
- Der Name des Vereins – dieser muss einen Schluss auf den Vereinszweck zulassen und darf nicht irreführend sein.
- Verwechslungen mit anderen bestehenden Vereinen, Einrichtungen oder Rechtsformen müssen ausgeschlossen sein.
- Der Sitz des Vereins – dieser muss im Inland liegen.
- Als Sitz ist jener Ort zu bestimmen, an dem der Verein seine tatsächliche Hauptverwaltung hat.
- Eine klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks.
- Die für die Verwirklichung des Vereinszwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel.
- Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft.
- Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Vereins.
- Die Organe des Vereins und ihre Aufgaben, insbesondere eine klare und umfassende Angabe, wer die Geschäfte des Vereins führt und wer den Verein nach außen vertritt.
- Die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode.
- Die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Organe des Vereins.
- Die Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis.
- Bestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermögens in einem solchen Fall.
Hinweis:
Die Gestaltung der Vereinsorganisation steht den Gründern bzw. Gründerinnen und den zur späteren Beschlussfassung über Statutenänderungen berufenen Vereinsorganen im Rahmen der Gesetze frei.
Quelle:
www.help.gv.at

Wie werde ich Mitglied beim ASVÖ.
Der ASVÖ-Wien ist als überparteilicher Dachverband bemüht, den Sport in Wien frei von parteipolitischen und weltanschaulichen Einflüssen auszubauen und somit jedem Wiener Sportler und im besonderen der Wiener Jugend im Verein die sportliche Betätigung zu erleichtern.
Sie können bei uns ordentliches oder außerordentliches Mitglied werden.
Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft ist, dass Ihr Verein einem Fachverband angehört.
Quelle:
asvoe.at - weiterlesen und Downloads
Auskunft, Formulare und Beispiele:
Bei den Beispielen ist das Rotgeschriebene auszufüllen: